Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung – Unterstützung im Alltag, bezahlt von der Krankenkasse

Jetzt Anspruch prüfen, Hilfe beantragen und den Alltag entlasten – schnell, kostenlos & zuverlässig mit Pflegeling.

Typische Situationen, in denen die Haushaltshilfe greift

Viele Menschen wissen nicht, wie breit gefächert die Gründe sein können, aus denen eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt wird. Es geht dabei nicht nur um schwere Erkrankungen – oft reichen bereits Einschränkungen im Alltag aus, wenn sie ärztlich bestätigt sind. Hier einige der häufigsten Fälle aus der Praxis:

1. Nach Krankheit oder Operation

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP fällt oft das Alltägliche schwer: Man darf nicht heben, nicht laufen, muss sitzen oder liegen. Auch bei Erschöpfung, chronischen Erkrankungen oder akuten Infekten, die Kraft und Koordination rauben, wird Hilfe im Haushalt nötig.


Beispiel: Nach einer Blinddarm-OP darf Frau S. vier Wochen nicht heben oder lange stehen – die Krankenkasse bewilligt täglich 4 Stunden Haushaltshilfe.

2. Nach einem Unfall

Brüche, Verstauchungen, Muskelrisse oder Rückenprobleme führen schnell dazu, dass einfache Tätigkeiten wie Staubsaugen oder Einkaufen unmöglich sind. Auch bei Sportverletzungen oder nach Verkehrsunfällen besteht Anspruch.

Beispiel: Herr T. rutscht auf nasser Straße aus und bricht sich den Arm. Da er allein lebt, erhält er zwei Wochen Haushaltshilfe für die Grundversorgung.

3. Während der Schwangerschaft und nach Geburt

In der Schwangerschaft können Komplikationen auftreten: Blutungen, Frühgeburtsrisiko, Schmerzen oder völlige Bettruhe. Nach der Geburt – besonders bei Kaiserschnitt oder Mehrlingen – wird ebenfalls Hilfe genehmigt, damit Mutter und Kind geschützt werden.

Beispiel: Frau M. bekommt in der 30. SSW Bettruhe verordnet. Die Haushaltshilfe übernimmt vier Wochen lang Einkäufe, Reinigung und die Betreuung der älteren Kinder.

4. Bei psychischen Erkrankungen oder Erschöpfung

Auch bei starker seelischer Belastung, Burn-out oder Depressionen ist eine haushaltsführende Fähigkeit oft nicht gegeben. Ist der Zustand ärztlich dokumentiert, steht die Unterstützung ebenfalls offen.

Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret? – Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Haushaltshilfen springen dort ein, wo der Alltag ins Wanken gerät. Die Tätigkeiten werden individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt – professionell, alltagsnah und mit Herz.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Saugen, Wischen, Bad, Küche)
  • Wäschepflege (Waschen, Aufhängen, Bügeln)
  • Betten beziehen, Müll entsorgen
  • Einkaufen und Lebensmittel besorgen
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Kinderbetreuung

  • Altersgerechte Betreuung im Haushalt
  • Unterstützung bei den Mahlzeiten
  • Begleitung zu Schule oder Kita
  • Hilfe bei Hausaufgaben oder Spielen
  • Versorgung bei Krankheit oder Ausfall der Eltern

Organisatorische Aufgaben

  • Termine abstimmen und koordinieren
  • Rezepte oder Medikamente aus der Apotheke holen
  • Unterstützung bei kleinen Besorgungen

Pflegeling achtet darauf, dass alle Leistungen in enger Absprache mit Ihnen geplant werden. Sie entscheiden, was wichtig ist. Unsere Kräfte handeln diskret, freundlich und zuverlässig – immer mit dem Ziel, dass Sie sich sicher und entlastet fühlen.

So funktioniert’s: Ihr Weg zur Haushaltshilfe – Schritt für Schritt erklärt

Wir wissen: In einer ohnehin belastenden Situation möchten Sie nicht auch noch Formulare, Wartezeiten und Bürokratie stemmen. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Der Weg zu Ihrer Haushaltshilfe lässt sich in fünf klaren Schritten darstellen – Pflegeling begleitet Sie bei jedem einzelnen Schritt:

1. Kontaktaufnahme & Beratung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, erklären Ihnen genau, was möglich ist, und prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Wunsch beraten wir auch Angehörige oder sprechen direkt mit dem behandelnden Arzt.

2. Ärztliche Verordnung einholen

Ihr Hausarzt, Gynäkologe oder ein behandelnder Klinikarzt stellt eine sogenannte „Verordnung einer Haushaltshilfe“ aus. Darin steht, warum Sie Unterstützung brauchen, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang.

Die wichtigsten Inhalte der Verordnung:

  • Diagnose bzw. medizinischer Grund
  • Zeitraum des Unterstützungsbedarfs
  • Empfohlene tägliche Stundenzahl
  • Hinweis, dass keine andere im Haushalt helfen kann

Tipp: Wir stellen Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung und helfen Ihrem Arzt beim Ausfüllen.

3. Antragstellung bei der Krankenkasse

Die Verordnung wird zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Das machen entweder Sie selbst – oder wir übernehmen das komplett für Sie. Wir wissen, worauf die Kassen achten und sorgen für eine vollständige und korrekt eingereichte Unterlage.

4. Genehmigung der Kasse abwarten

Die Krankenkasse prüft den Antrag in der Regel binnen 1–3 Werktagen. In Notfällen kann die Hilfe auch rückwirkend oder sofort beginnen. Wir stehen in engem Kontakt mit der Kasse, damit es keine Verzögerungen gibt.

5. Hilfe startet – wir koordinieren alles Weitere

Nach der Genehmigung stellen wir eine qualifizierte, zuverlässige Haushaltshilfe zur Verfügung. Wir planen die Einsätze gemeinsam mit Ihnen und passen sie an Ihre Bedürfnisse an: feste Uhrzeiten, bestimmte Tage, bevorzugte Aufgaben.

Auch nach dem Start sind wir weiterhin an Ihrer Seite – bei Fragen, Änderungswünschen oder Verlängerungsbedarf.

Hier ist deine Passage klarer, professioneller und kundenfreundlicher überarbeitet – mit sachlicher Sprache, gut lesbar und vertrauensstärkend:

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Damit wir die Haushaltshilfe für Sie beantragen können, benötigen wir nur wenige Unterlagen:

Antrag auf Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V

Wir stellen Ihnen das passende Formular zur Verfügung und füllen es gemeinsam mit Ihnen aus – telefonisch, digital oder persönlich. Dabei erfassen wir alle nötigen Angaben, z. B.:
– Wer lebt mit Ihnen im Haushalt?
– Gibt es Kinder?
– Können andere Personen im Haushalt einspringen?

Pflegeling sorgt dafür, dass alles korrekt, vollständig und verständlich formuliert ist.

Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe

Ihr behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Gynäkologe oder Facharzt) bestätigt die medizinische Notwendigkeit schriftlich. Dieses Dokument ist Voraussetzung für die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.
Wir stellen dem Arzt gerne das passende Formular bereit und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Praxis.

Wichtig: Sie müssen sich um nichts kümmern – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und übernehmen die komplette Abwicklung mit der Krankenkasse. Ihr Vorteil: keine Formfehler, keine Rückfragen, keine Verzögerungen.

Wie lange und wie oft bekomme ich Hilfe? – Dauer & Umfang

Die Krankenkasse entscheidet individuell auf Basis der ärztlichen Verordnung. Je nach Lebenssituation gelten folgende Richtwerte:

  • Bis zu 4 Wochen nach Operation, Erkrankung oder Unfall
  • Bis zu 26 Wochen, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben
  • Keine zeitliche Begrenzung, wenn die Hilfe aufgrund von Schwangerschaft oder im Wochenbett erforderlich ist

Täglicher Umfang

  • Meist zwischen 2 und 6 Stunden pro Tag
  • Abhängig von Haushalt, Kinderanzahl und Schwere der Einschränkung
  • Auch Teilzeiteinsätze (z. B. 3x pro Woche je 4 Stunden) sind möglich

Verlängerungen sind auf Antrag möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht.

Was kostet die Haushaltshilfe – und wer zahlt?

Die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie müssen keine Vorkasse leisten und erhalten keine Rechnung – Pflegeling rechnet direkt mit der Kasse ab.

Zuzahlung – das ist gesetzlich geregelt:

Wann entfällt die Zuzahlung?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Zuzahlungsbefreiung direkt an Ihre Krankenkasse. Dort erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Sie befreit sind.

Warum Pflegeling? – Ihre Vorteile mit uns als Partner

Wenn es um Hilfe im eigenen Zuhause geht, ist Vertrauen entscheidend. Sie lassen jemanden in Ihre Privatsphäre, zu Ihren Kindern, in Ihre Alltagsstruktur. Darum sollten Sie sich auf einen Anbieter verlassen können, der fachlich kompetent, menschlich nahbar und organisatorisch stark ist.

Pflegeling bietet Ihnen genau das – aus Überzeugung und Erfahrung:

Persönliche, ehrliche Beratung

Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und klären in Ruhe, welche Möglichkeiten Sie haben. Keine Hektik, keine Floskeln. Nur ehrliche Antworten.

Antragstellung inklusive

Sie müssen keine Formulare wälzen. Wir kümmern uns um die bürokratische Abwicklung – schnell, vollständig und korrekt.

Qualifizierte, geprüfte Betreuungskräfte

Unsere Mitarbeitenden sind geschult, zuverlässig, haftpflichtversichert und erfahren im Umgang mit besonderen Lebenssituationen. Wir achten auf Menschlichkeit und Professionalität.

Flexible Einsatzzeiten

Ob morgens, mittags oder abends – wir richten uns nach Ihrem Alltag. Auch kurzfristige Anpassungen oder Vertretungen sind möglich.

Regionale Nähe

Wir sind in Ihrer Nähe – keine anonyme Hotline, sondern Menschen, die Sie persönlich kennen und begleiten.

Schnelle Verfügbarkeit

In vielen Fällen beginnen unsere Einsätze bereits innerhalb von 48 Stunden nach Genehmigung – oft schneller.

Transparente Kommunikation

Sie wissen immer, was gerade passiert – ob mit dem Antrag, der Krankenkasse oder der Einsatzplanung.

Konkrete Fallbeispiele – So sieht Haushaltshilfe in der Praxis aus

Frau H., 32, Schwangerschaft mit Frühgeburtsrisiko:

Ab der 28. Woche ordnet ihr Gynäkologe strikte Bettruhe an. Frau H. hat zwei kleine Kinder. Die Krankenkasse bewilligt eine Haushaltshilfe über 5 Wochen – täglich 4 Stunden. Pflegeling übernimmt Betreuung der Kinder, Einkäufe und das Kochen.

Herr B., 59, Bandscheiben-OP:

Nach einer Operation darf Herr B. sechs Wochen lang nicht heben oder sich bücken. Da seine Frau berufstätig ist, wird eine Haushaltshilfe für drei Wochen à 3 Stunden täglich bewilligt. Pflegeling übernimmt Reinigung, Wäsche und das Einkaufen.

Frau K., 40, Alleinerziehende mit Armbruch:

Nach einem Fahrradunfall kann sie ihre 7-jährige Tochter nicht mehr versorgen. Für 14 Tage übernimmt eine Haushaltshilfe die Kinderbetreuung, Zubereitung von Mahlzeiten und Erledigung des Haushalts.

Mini-Ratgeber: Was tun im Notfall?

Nicht immer lässt sich ein Bedarf planen – manchmal passiert etwas von einem Moment auf den anderen. Damit Sie in solchen Situationen schnell handeln können, hier ein kompakter Ratgeber:

1. Ruhig bleiben & Arzt kontaktieren

Wenn Sie merken, dass Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können, lassen Sie sich von Ihrem Arzt (z. B. Hausarzt oder Gynäkologe) untersuchen und die Notwendigkeit schriftlich bestätigen.

2. Pflegeling anrufen

Wir besprechen mit Ihnen sofort die Lage, geben erste Einschätzungen und helfen ggf. dabei, den Arztbesuch vorzubereiten.

3. Antrag vorbereiten

Mit Ihrer Zustimmung übernehmen wir die Antragstellung. Wir wissen, welche Angaben die Krankenkasse braucht – das spart Zeit und Nerven.

4. Vorläufige Organisation

In dringenden Fällen beginnen wir mit einer Vorab-Organisation, auch wenn die Kasse noch prüft. Manche Kassen erlauben rückwirkende Genehmigungen.

5. Hilfe beginnt

Sobald alle Unterlagen da sind und die Freigabe erfolgt, startet der Einsatz. Wir bleiben auch währenddessen Ansprechpartner für Änderungen oder Fragen.

Woran erkennt man eine gute Haushaltshilfe?

Nicht jede Hilfe im Haushalt ist automatisch eine gute Unterstützung. Pflegeling legt daher großen Wert auf folgende Qualitätsmerkmale:

Zuverlässigkeit

Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und regelmäßige Einsätze sind selbstverständlich.

Vertrauenswürdigkeit

Unsere Kräfte sind geprüft, versichert und bringen das nötige Feingefühl mit – gerade in belastenden Lebensphasen.

Fachliche Kompetenz

Haushaltsführung will gelernt sein – von hygienischer Reinigung über strukturiertes Arbeiten bis zu sicherem Umgang mit Lebensmitteln.

Freundlichkeit & Empathie

Wir achten darauf, dass unsere Mitarbeitenden nicht nur professionell, sondern auch herzlich sind – denn im Mittelpunkt stehen immer Sie als Mensch.

Flexibilität

Jede Situation ist anders. Gute Haushaltshilfen passen sich an, ohne starre Abläufe, dafür mit Fingerspitzengefühl.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung (FAQ)

Alle gesetzlich Versicherten, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder einer medizinisch belastenden Situation ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – und bei denen keine andere Person im Haushalt einspringen kann.

Nein. Auch Personen ohne Kinder haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe – z. B. Alleinstehende nach einer Operation oder Menschen in einer gesundheitlichen Krise. Die Regelung für Kinder betrifft lediglich die Verlängerung auf bis zu 26 Wochen.

Grundsätzlich nein. Die Haushaltshilfe auf Verordnung ist eine Krankenkassenleistung. Menschen mit Pflegegrad erhalten vergleichbare Unterstützung über die Pflegekasse – etwa über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege. Wir beraten Sie gern, welche Option zu Ihrer Situation passt.

So oft, wie ein medizinischer Grund vorliegt und Ihr Arzt den Bedarf bescheinigt. Es gibt kein festes Limit – allerdings prüfen die Krankenkassen jede Situation einzeln.

Sie brauchen nur zwei Dokumente: eine ärztliche Bescheinigung und den Antrag auf Haushaltshilfe. Pflegeling stellt die Formulare bereit, hilft beim Ausfüllen und übernimmt die Antragstellung für Sie.

In der Regel nur wenige Tage. Viele Kassen bearbeiten dringliche Anträge sogar binnen 24 Stunden. Wir begleiten den Prozess und halten Sie auf dem Laufenden.

Dann prüfen wir gemeinsam die Begründung und helfen beim Widerspruch. Oft fehlen nur kleine Angaben oder Klarstellungen vom Arzt. Alternativ beraten wir Sie zu privat finanzierten Möglichkeiten.

Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe, Essenszubereitung, Kinderbetreuung, organisatorische Hilfen – alles, was Sie im Alltag nicht selbst schaffen.

Meist zwischen 2 und 6 Stunden – je nach Bedarf und Genehmigung. Auch mehrere Tage pro Woche oder stundenweise Lösungen sind möglich.

Wir stimmen mit Ihnen gemeinsam die Einsatztage und -zeiten ab. Ihre Lebensumstände stehen im Vordergrund.

Nein – Kontinuität ist uns wichtig. Wir bemühen uns um eine feste Kraft, die regelmäßig zu Ihnen kommt. Nur im Urlaubs- oder Krankheitsfall stellen wir eine Vertretung.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der täglichen Kosten, maximal 10 € pro Tag – höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Nein. Pflegeling rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Sie erhalten keine Rechnung.

Ja. Während Schwangerschaft und im Wochenbett entfällt die Zuzahlung komplett. Auch wer eine Zuzahlungsbefreiung hat (z. B. chronisch Kranke), muss nichts zahlen.

Jetzt Unterstützung sichern – unverbindlich & schnell

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch haben? Oder möchten einfach sofort Hilfe, ohne sich durch Anträge zu kämpfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Pflegeling berät Sie kostenlos, verständlich und mit Herz.
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