The need for care doesn’t mean having to forgo joy in life, independence, and social participation.
With our loving daily support, we help people in need of care to live an active and fulfilling life – right in their own home, individually tailored to their personal wishes and needs.
Our services are financed by the long-term care insurance fund starting from care level 1. We provide free advice and take care of all the formalities!
Alltagsbegleitung bedeutet, im Alltag dort zu unterstützen, wo Hilfe benötigt wird – ohne medizinische Pflege.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei alltäglichen Aufgaben, leisten Gesellschaft, begleiten zu Terminen und tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig und aktiv bleiben können.
Wichtig:
Alltagsbegleiter ersetzen keine Pflegekräfte, sondern ergänzen bestehende Pflegeangebote auf sozialer Ebene – durch persönliche Ansprache, Betreuung und lebensnahe Hilfe im Alltag.
Ein Alltagsbegleiter unterstützt Menschen mit Pflegebedarf bei der Gestaltung eines selbstbestimmten, aktiven und sozialen Lebens.
Im Unterschied zu einer Pflegefachkraft führt ein Alltagsbegleiter keine pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen durch.
Auch von einer Reinigungskraft unterscheidet sich ein Alltagsbegleiter klar:
Im Mittelpunkt steht die menschliche Unterstützung, nicht die Ausführung schwerer oder spezialisierter Hausarbeiten.
Pflegebedürftige in ihrem Alltag zu unterstützen und ihre Lebensfreude zu erhalten – mit Empathie, Respekt und Verlässlichkeit.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich mehr als nur körperliche Unterstützung.
Einsamkeit, soziale Isolation oder der Verlust der Tagesstruktur können genauso belastend sein wie körperliche Einschränkungen.
Mehr Lebensqualität – für Betroffene und ihre Familien.
Jeder, der im Alltag Unterstützung und Begleitung braucht, kann von unseren Angeboten profitieren – liebevoll, flexibel und individuell angepasst.
Unsere Alltagsbegleitung hat einen sozialen Charakter.
Wir helfen im Alltag, fördern Selbstständigkeit und sorgen für Lebensfreude – aber wir ersetzen keinen Pflegedienst oder Spezialreinigungsdienste.
Nicht nur helfen – sondern echte Lebensqualität schenken.
Gute Nachrichten: Unsere Alltagsbegleitung ist eine anerkannte Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI – und wird von der Pflegekasse unterstützt!
Bereits ab Pflegegrad 1 können pflegebedürftige Menschen von verschiedenen Leistungen profitieren:
Kein Problem – Sie können unsere Leistungen zusätzlich auch privat in Anspruch nehmen.
Private Zuzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden – als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG.
Das bedeutet: Bis zu 4.000 € pro Jahr können von der Steuer zurückgeholt werden.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern!
Je nach Pflegegrad können Sie monatlich mehrere Stunden Alltagsbegleitung völlig kostenfrei nutzen. Hier ein Überblick:
Die Leistungen der Pflegekasse zu nutzen ist einfacher als gedacht:
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Wir besprechen gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre Wünsche.
Wir besuchen Sie vor Ort, um die Details zu klären und erstellen ein individuelles Angebot.
Nach Ihrer Zustimmung kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Ihre persönliche Alltagsbegleitung beginnt – und Sie genießen spürbare Entlastung und Lebensfreude.
Die Leistungen der Pflegekasse zu nutzen ist einfacher als gedacht:
Keine Bürokratie für Sie – wir übernehmen die gesamte Abwicklung.
Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.
Transparente Leistungen und faire Konditionen – garantiert.
Ab dem ersten Kontakt begleiten wir Sie zuverlässig und individuell.
Mehr Zeit für sich selbst – wir entlasten dort, wo Sie es brauchen.
“Die Alltagsbegleiterin meiner Mutter ist nicht nur eine große Hilfe im Haushalt, sondern auch eine echte Freundin geworden.”
Anna S.
Tochter einer pflegebedürftigen Kundin
“Endlich wieder Spaziergänge und kleine Ausflüge – mein Vater blüht richtig auf. Vielen Dank an Pflegeling!”
Markus B.
Angehöriger
Ja, wir setzen bewusst auf feste Bezugspersonen. Eine vertrauensvolle Beziehung ist wichtig für eine erfolgreiche Alltagsbegleitung. Sollte eine Vertretung notwendig werden (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit), informieren wir Sie frühzeitig und stellen eine passende Ersatzkraft vor.
Manchmal passt es menschlich einfach nicht. In diesem Fall kümmern wir uns unkompliziert und schnell um eine neue Betreuungskraft – ohne zusätzliche Kosten oder Aufwand für Sie.
Ja. Nach jedem Termin unterschreiben Sie oder ein Angehöriger einen kurzen Leistungsnachweis. Damit dokumentieren wir transparent, welche Leistungen erbracht wurden – auch wichtig für die spätere Abrechnung mit der Pflegekasse.
In den meisten Fällen können wir Ihnen innerhalb weniger Tage eine geeignete Betreuungskraft anbieten. Besonders in dringenden Fällen handeln wir flexibel und schnell.
Ja, unsere Alltagsbegleitung ist als Entlastungsleistung anerkannt und setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung oder der Höherstufung des Pflegegrades.
Die Kosten für unsere Alltagsbegleitung werden in der Regel über den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich von der Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus können durch Umwidmung von Pflegesachleistungen oder Nutzung des neuen Jahresbudgets ab Juli 2025 weitere Beträge genutzt werden.
Die Kosten für unsere Alltagsbegleitung werden in der Regel über den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich von der Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus können durch Umwidmung von Pflegesachleistungen oder Nutzung des neuen Jahresbudgets ab Juli 2025 weitere Beträge genutzt werden.
Sie können unsere Leistungen auch privat weiter in Anspruch nehmen. Private Zuzahlungen sind steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.
Ganz einfach: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen oder Papierkram erledigen.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwendet werden. Danach verfallen sie. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.
Für die Nutzung des bisherigen Budgets ja. Ab dem neuen Jahresbudget ab Juli 2025 soll die Beantragung vereinfacht werden. Wir unterstützen Sie dabei.
Unsere Alltagsbegleiter unterstützen im Haushalt (leichte Reinigung, Einkaufen, Wäschepflege), begleiten zu Terminen, leisten Gesellschaft, strukturieren den Alltag und geben emotionale Unterstützung.
Wir übernehmen keine Behandlungspflege (z. B. Verbände wechseln, Spritzen setzen), keine intensive Grundreinigung, keine Entrümpelungen und keine handwerklichen Tätigkeiten.
Ja, im Rahmen der Begleitung fahren wir unsere Kunden beispielsweise zum Arzt, zu Behörden oder zu Einkäufen.
Nein, wir selbst nicht. Aber wir arbeiten eng mit anerkannten Partnern zusammen und vermitteln Ihnen gerne einen Termin.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwendet werden. Danach verfallen sie. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.
Für die Nutzung des bisherigen Budgets ja. Ab dem neuen Jahresbudget ab Juli 2025 soll die Beantragung vereinfacht werden. Wir unterstützen Sie dabei.
Ja, der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung ist uns sehr wichtig. Wechsel gibt es nur im Ausnahmefall.
Unsere Verträge sind transparent und flexibel gestaltet. Es gibt keine langen Mindestlaufzeiten – Kündigungen sind in der Regel kurzfristig möglich.
Dann können Sie selbst entscheiden: Entweder Sie reduzieren die Einsätze oder Sie übernehmen privat die Kosten. Diese können Sie steuerlich geltend machen.
Ja, der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Anspruch.
Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst nutzen, können Sie Teile der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen für Entlastungsleistungen wie unsere Alltagsbegleitung verwenden.
Hinter Pflegeling steht ein Team aus Menschen, die ihren Beruf mit echter Überzeugung machen.
Wir arbeiten nicht am Menschen, sondern mit Menschen.
Wir sind in Ihrer Region persönlich für Sie vor Ort – in Wallenhorst und Fürstenau.
Von hier aus betreuen wir auch umliegende Orte:
Möchten Sie wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen?
Profitieren Sie von einer liebevollen Alltagsbegleitung, die Ihre Lebensqualität nachhaltig steigert – einfach, flexibel und professionell.